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Informatik-Ansicht

E-Government


e-government
Modulnummer
BB-805.07
Bachelor
Pflicht/Wahl
Wahl Basis Ergänzung
Sonderfall
Zugeordnet zu Masterprofil
Sicherheit und Qualität
KI, Kognition, Robotik
Digitale Medien und Interaktion
Modulbereich : Angewandte Informatik
Modulteilbereich : 805 Wirtschafts- und Verwaltungsinformatik
Anzahl der SWS
V UE K S Prak. Proj.
0 0 2 0 0 0 2
Kreditpunkte : 4 Turnus

i.d.R. angeboten in jedem SoSe

Formale Voraussetzungen : Keine
Inhaltliche Voraussetzungen : -
Vorgesehenes Semester : ab 4. Semester
Sprache : Deutsch
Ziele :
  • Das Konzept E-Government und verwandte Bereiche wie E-Participation und Open Government definieren und abgrenzen können.
  • Den Aufbau der deutschen Verwaltung verstehen.
  • Die relevanten Akteure in der E-Government-Landschaft kennen.
  • E-Government-Schlüsseltechnologien und -projekte kennen.
  • Den Einsatz von IT in unterschiedlichen Bereichen des öffentlichen Sektors kennen.
  • Den Stand des deutschen E-Government im internationalen Vergleich einordnen können und Best Practices kennen.
  • Die Erfolgs- und Misserfolgsfaktoren für E-Government-Projekte kennen und bewerten können.
  • Die Rolle von IT zur Stärkung der Demokratie diskutieren können.
  • Den Einfluss von E-Government auf Bürger*innen und die Gesellschaft bewerten können.
  • Den Einsatz von IT in angrenzenden Domänen wie dem Gesundheitswesen kennen.
  • Methoden der Präsentation und Diskussion anwenden können.
Inhalte :
  • Grundlagen des E-Government
  • Der Aufbau der Verwaltung in Deutschland
  • E-Government innerhalb von Verwaltungen (G2G)
  • E-Government-Technologien für Bürger*innen (G2C)
  • E-Government-Technologien für Unternehmen (G2B)
  • Social Media in öffentlichen Verwaltungen
  • E-Democracy
  • Government 4.0
  • Digitalisierung in weiteren öffentlichen Bereichen
Unterlagen (Skripte, Literatur, Programme usw.) :
Form der Prüfung : Präsentation und Fachgespräch
Arbeitsaufwand
Präsenz 28
Übungsbetrieb/Prüfungsvorbereitung 92
Summe 120 h
Lehrende: N.N. Verantwortlich N.N.
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